Als Immobilientreuhänder habe ich jahrelange Erfahrung im Verkauf und auch in der Bewertung von Liegenschaften. In den allermeisten Fällen wollen die Verkäufer über den Verkehrswert ihres Objektes Bescheid wissen. Und genau in diesem Bereich ist der in der Praxis tätige Immobilientreuhänder zu Hause. Er weiß daher sehr gut, welchen Verkaufserlös eine Liegenschaft in Berücksichtigung ihrer Lage und Ausstattung bringen kann. Auf der anderen Seite sind auch Kaufinteressenten daran interessiert, den Verkehrswert der Wunschimmobilie von einem unabhängigen Fachmann feststellen zu lassen.
Da die Bewertungsgutachten für verschiedenste Zwecke benötigt werden, gibt es auch unterschiedlich zu gewichtende Bewertungsgrundlagen und unterschiedliche Formen des Gutachtens. Diese reichen von der Kurzbewertung für den persönlichen Gebrauch über Ankaufs- oder Verkaufsbewertungen, Bewertungen für Banken, Versicherungen und Finanzamt bis zum ausführlichen gerichtsfähigen Gutachten.
Nach dem Umfang des Gutachtens richtet sich auch der Preis. Dieser kann nach tatsächlichem Aufwand kalkuliert oder als Pauschalpreis vereinbart werden.
Ich arbeite sowohl für Gerichte, Notare und Rechtsanwälte als auch im privaten Bereich. Gerne bin ich bereit, Ihnen Beispiele zu zeigen. Weil es im Zusammenhang mit der Erstellung eines Gutachtens in den meisten Fällen auch um juristische Fragen geht, gehört für mich ein beratendes Gespräch zum selbstverständlichen Service. |
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Zur Begründung von Wohnungseigentum wird ein Nutzwertgutachten benötigt. Dieses Gutachten wird von einem Sachverständigen erstellt und legt fest, welchen Anteil an der gesamten Liegenschaft die einzelnen Eigentumswohnungen haben. Aufgrund dieses Gutachtens wird das Miteigentum als Bruchzahl im Grundbuch eingetragen.
Heute wird auch im privaten Wohnbereich vielfach Wohnungseigentum begründet, wenn in einem Haus mehrere Wohnungen vorhanden sind oder wenn durch Zubau oder Aufstockung eine weitere Wohnung entsteht.
Der Vorteil des Wohnungseigentums auch bei Zwei- oder Dreifamilienhäusern liegt darin, dass jede Wohnung eine eigene Einheit mit eigenem Eigentümer ist und unabhängig vom Rest der Liegenschaft belastet, veräußert oder vererbt werden kann.
Wenn Sie mehr darüber wissen wollen,
fragen Sie mich bitte einfach!
Die Grundbuchseintragung für Wohnungseigentum sieht etwa so aus: Grundbuchseintrag |