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Kurzinformationen   Rechtliche Informationen für EU-Ausländer

Info

. § Rechtliche Grundlagen

. Kauf EU-Bürger

. Kauf EU-Ausländer

. Was wird gesucht

. AGB

 

Bisher war es Personen, die nicht die Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedsstaates hatten oder deren Unternehmenssitz nicht in der EU war, verwehrt, Grund und Boden in Tirol zu erwerben. Nunmehr hat der Österreichische Verwaltungsgerichtshof hinsichtlich des Rechtserwerbes eines amerikanischen Staatsbürgers festgestellt, dass die Kapitalverkehrsfreiheit nicht personen- sondern kapitalverkehrsbezogen zu interpretieren ist. Der Verwaltungsgerichtshof ist den Grundsätzen dem vom Innsbrucker Rechtsanwalt und Grundverkehrsexperten Dr. Axel Fuith herbeigeführten Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 1. Juni 1999, Rechtssache Konle gegen Republik Österreich gefolgt, und hat festgestellt, dass die Kapitalverkehrsfreiheit gegenüber Drittländern kapitalbezogen auszulegen ist. Dies bedeutet, dass beim Kapitalverkehr an einem Grundstück mit einem Staatsbürger der USA (somit für alle nicht EU-Bürger geltend) ein vorheriges Genehmigungsverfahren gegen EU-Recht verstößt. Dies bedeutet, dass auch EU-Ausländer und Gesellschaften, die ihren Sitz nicht in der EU haben, Grund und Boden in Tirol unter Stützung auf die Kapitalverkehrsfreiheit erwerben dürfen. Selbstverständlich findet sich auch hier die Einschränkung wie für Inländer, dass außer bei festgestellten Freizeitwohnsitzen neue Freizeitwohnsitze (Ferienwohnungen) nicht geschaffen werden dürfen.

. Quelle und weitere Informationen: Dr. Axel Fuith . www.solicitors.at