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Kurzinformationen   Rechtliche Informationen für EU-Bürger

Info

. § Rechtliche Grundlagen

. Kauf EU-Bürger

. Kauf EU-Ausländer

. Was wird gesucht

. AGB

 

Der Innsbrucker Rechtsanwalt und Grundverkehrsexperte Dr. Axel Fuith hat vor dem Europäischen Gerichtshof die Gleichstellung von EU-Bürgern mit Österreichern im Bereich des Grundverkehrsrechtes erreichen können.

Die Europäische Union hat es verboten, dass beim Grunderwerb durch EU-Bürger in diskriminierender Weise vorgegangen wird. Grundsätzlich können EU-Bürger, so wie Österreicher, Grund und Boden in Tirol erwerben. Ebenso wie Österreicher müssen sie aber erklären, dass sie durch den Erwerb keinen Frei-zeitwohnsitz (im Sinne einer Ferienwohnung) begründen. Selbstverständlich können auch EU-Firmen unter Stützung auf die Kapitalverkehrsfreiheit Grund und Boden in Tirol erwerben.

. Quelle und weitere Informationen: Dr. Axel Fuith . www.solicitors.at