Der Innsbrucker Rechtsanwalt und Grundverkehrsexperte Dr. Axel Fuith hat vor dem Europäischen Gerichtshof die Gleichstellung von EU-Bürgern mit Österreichern im Bereich des Grundverkehrsrechtes erreichen können.
Die Europäische Union hat es verboten, dass beim Grunderwerb durch EU-Bürger in diskriminierender Weise vorgegangen wird. Grundsätzlich können EU-Bürger, so wie Österreicher, Grund und Boden in Tirol erwerben. Ebenso wie Österreicher müssen sie aber erklären, dass sie durch den Erwerb keinen Frei-zeitwohnsitz (im Sinne einer Ferienwohnung) begründen. Selbstverständlich können auch EU-Firmen unter Stützung auf die Kapitalverkehrsfreiheit Grund und Boden in Tirol erwerben.
Quelle und weitere Informationen: Dr. Axel Fuith www.solicitors.at |